GRÜNY

Unsere Kriterien

„Bei GRÜNY ist nichts ‚irgendwie grün‘. Jedes Produkt hat einen klaren Nachhaltigkeits-Beleg: ein ausgewiesenes anerkanntes Siegel, eine geprüfte Marke, eine klar definierte Eigenschaft wie die beste Energieklasse, eine Produktgruppe mit direkter Nachhaltigkeitswirkung wie Fahrräder oder Solaranlagen – oder es stammt von einem Shop, dessen nachhaltiges Sortiment wir geprüft haben. Bei jedem Produkt zeigen wir dir, warum es gelistet ist – und was der Beleg genau bedeutet.“

Der Grundsatz

Drei Dimensionen zählen: Umwelt und Ökologie, Soziales und Fairness, Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Ein Produkt muss nicht alle drei erfüllen – es braucht in mindestens einer einen anerkannten Beleg, der sich öffentlich prüfen lässt. Was sich nicht belegen lässt, wird nicht gelistet: Unser Katalog ist standardmäßig leer, und jedes Produkt braucht einen Grund, hineinzukommen.

Fünf Wege in den Katalog

1. Ein anerkanntes Siegel am Angebot. Weist ein Händler in seinen Produktdaten ein Siegel unserer Whitelist aus (etwa GOTS, EU-Bio, Blauer Engel, Fairtrade), nehmen wir das Produkt auf. Wir übernehmen dabei die Ausweisung des Händlers und prüfen nicht selbst das Zertifikat – deshalb kennzeichnen wir diesen Beleg auf der Produktseite ausdrücklich als Händlerangabe.

2. Eine geprüfte Marke. Eine Marke kommt auf unsere Liste, wenn mindestens eines von drei Kern-Kriterien belegt ist: Bio und nachhaltige Rohstoffe, Energieeffizienz (vor allem bei Elektronik und Haushaltsgeräten) oder Tierwohl (bei Kosmetik). Jeder Beleg braucht eine Quelle mit Datum – ein Siegel, eine Lizenz, eine unabhängige Verifizierung auf Unternehmensebene oder ein nachweislich nachhaltiges Kernsortiment. Weitere Kriterien wie Verpackung, Reparierbarkeit, Produktion in der EU, faire Arbeitsbedingungen oder CO₂-Bilanz dokumentieren wir zusätzlich; sie stärken die Begründung, ersetzen aber nie ein Kern-Kriterium. Marken-Einstufungen legen wir uns alle 24 Monate zur Bestätigung wieder vor.

Für die Sortiments-Prüfung nutzen wir auch ein automatisiertes Verfahren: Wir rufen eine Zufalls-Stichprobe von zehn Produktseiten der Marke ab und suchen darin nach anerkannten Siegeln. Weisen mehr als 80 Prozent der erreichten Seiten mindestens ein Siegel aus, gilt die Marke als geprüft; sonst nicht. Das Ergebnis wird als Beleg gespeichert und auf der Markenseite genannt. Auch diese Prüfung misst die Ausweisung von Siegeln, keine Zertifikate.

3. Eine klar definierte Produkteigenschaft. Bei Haushaltsgroßgeräten, Leuchtmitteln, Fernsehern und Monitoren zählt die Energieeffizienzklasse der neuen EU-Skala – nur die besten Klassen je Kategorie. Generalüberholte Elektronik (Refurbished) listen wir markenunabhängig: Ein gewerblich aufbereitetes Gerät spart die Ressourcen einer Neuproduktion und ist oft die nachhaltigste Wahl. Refurbished heißt bei uns: geprüft, gereinigt, voll funktionsfähig, mit gesetzlicher Gewährleistung; B-Ware und Gebrauchtware ohne definierte Aufbereitung bleiben draußen.

4. Ein als „Nachhaltiger Shop“ geprüfter Händler. Shops, deren Kerngeschäft ein überwiegend nachhaltiges Sortiment ist oder die belastbare Unternehmens-Belege vorweisen, stufen wir manuell und mit Beleg als „Nachhaltiger Shop“ ein. Alle Angebote eines solchen Shops kommen in den Katalog. Was das genau bedeutet und warum es die Sortierung nie beeinflusst, erklärt unsere Transparenzseite.

5. Eine Produktgruppe mit direkter Nachhaltigkeitswirkung. Manche Produkte wirken durch ihren Zweck: Fahrräder – auch E-Bikes und Lastenräder – ermöglichen emissionsfreie Mobilität, Solarmodule und Solaranlagen erzeugen erneuerbaren Strom. Diese Produktgruppen listen wir vollständig und unabhängig von der Marke. Welche Produktgruppen das sind, legen wir in unseren Kriterien fest und erweitern die Liste nur nach ausdrücklicher Entscheidung. Zubehör und Ersatzteile gehören nicht dazu – sie brauchen einen der anderen Belege.

Ist ein Produkt über einen dieser Wege gelistet, nehmen wir weitere Angebote desselben Produkts (erkannt über die Artikelnummer GTIN) auch von Händlern auf, die selbst keinen der fünf Belege liefern – der Beleg hängt am Produkt, nicht am Händler.

Siegel: Was zählt und was nicht

Wir unterscheiden Whitelist-Siegel, die allein für die Aufnahme reichen (zum Beispiel GOTS, IVN Best, Grüner Knopf, Fairtrade, EU-Bio und die Bio-Verbände, NATRUE, COSMOS Organic, Blauer Engel, EU Ecolabel, Nordic Swan, FSC 100 %, TCO Certified), von unterstützenden Siegeln, die nur in Kombination zählen (etwa FSC Mix, PEFC, EPEAT, RCS). Ausdrücklich nie ausreichend sind: OEKO-TEX Standard 100 (eine reine Schadstoffprüfung, keine Aussage zu Anbau oder Produktion), „Klimaneutral“-Label, die auf Kompensation beruhen, sowie Eigenlabel von Herstellern, Recycling-Symbole und unbelegte „aus recyceltem Material“-Angaben. Alle anerkannten Siegel mit Erklärung findest du in unserer Siegel-Übersicht.

Was ausdrücklich kein Kriterium ist

Preis, Marketing-Aussagen des Herstellers, „grün“ klingende Namen, Klimakompensations-Label, Konzernzugehörigkeit und Kompensationsprogramme von Paketdiensten. Das Herkunftsland ist kein Produkt-Kriterium; als Marken-Beleg („Produktion in der EU“) zählt es nur unterstützend. Tierwohl-Siegel allein sind auf Produktebene kein Aufnahmegrund – vegane und tierversuchsfreie Produkte sind natürlich gelistet, wenn sie über Umwelt, Soziales oder Langlebigkeit qualifizieren. „Conscious“-Linien konventioneller Konzerne nehmen wir nie als Marke auf; einzelne Produkte daraus können über Siegel oder Eigenschaften gelistet sein.

Greenwashing und Entzug

Wird einem Produkt oder einer Marke ein Siegel entzogen, werden Verstöße mit Primärbelegen bekannt (behördliche Feststellungen, Gerichtsurteile, Recherchen etablierter Organisationen oder Medien) oder erweisen sich Siegel-Angaben in Händlerdaten als falsch, entfernen wir die betroffenen Produkte sofort aus dem Katalog. Reine Social-Media-Vorwürfe lösen eine Prüfung aus, keinen automatischen Entzug. Die Markenseite bleibt erreichbar und nennt neutral den Grund und die Quelle. Wiederaufnahme gibt es nur nach dokumentierter Behebung und erneuter Prüfung.

Warum ist das gelistet?

Auf jeder Produktseite steht der Aufnahmegrund: „Gelistet, weil Marke unsere Kriterien erfüllt: Beleg“, „Gelistet, weil das Angebot das Siegel Siegel ausweist (Händlerangabe)“, „Gelistet wegen Energieeffizienzklasse Klasse“, „Gelistet als generalüberholtes Produkt“, „Gelistet, weil Fahrräder emissionsfreie Mobilität ermöglichen – jede Fahrt ersetzt eine Autofahrt“ oder „Gelistet, weil Händler als nachhaltiger Shop geprüft ist“. Jede Aufnahme-Entscheidung ist nachvollziehbar und einer Person zurechenbar – wer wir sind, steht auf der Seite „Über GRÜNY“.