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DE-/EU-Öko-Verordnung Einkaufstaschen

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Siegel

Was die DE-/EU-Öko-Verordnung bei Einkaufstaschen aussagt

Bei Einkaufstaschen weist die DE-/EU-Öko-Verordnung darauf hin, dass ein landwirtschaftlicher Rohstoff nach den Regeln des ökologischen bzw. biologischen Landbaus erzeugt wurde. In dieser Produktgruppe ist damit meist Baumwolle gemeint. Begriffe wie Bio, öko, ökologisch oder „aus biologischem Anbau“ beziehen sich hier also in erster Linie auf die Faser beziehungsweise den agrarischen Ursprung des Materials.

Laut den Informationen des Siegelbetreibers steht das EU-Bio- bzw. deutsche Bio-Siegel für Erzeugnisse aus ökologischer Landwirtschaft. Für eine Einkaufstasche bedeutet das konkret: Wenn das Siegel für das Produkt verwendet wird, soll damit der biologische Anbau des entsprechenden Naturrohstoffs kenntlich gemacht werden – nicht automatisch die gesamte Tasche in jedem Verarbeitungsschritt.

Worauf du bei der Einordnung achten solltest

  • Das Siegel sagt vor allem etwas über den landwirtschaftlichen Ursprung eines Materials aus, zum Beispiel Bio-Baumwolle.
  • Es ist kein allgemeines Fair-Siegel: Aussagen zu fairen Löhnen, Sozialstandards oder Arbeitsbedingungen lassen sich daraus allein nicht ableiten.
  • Es ist auch kein umfassendes Umweltzeichen für die gesamte Herstellung der Tasche. Über Färbung, Verarbeitung, Zubehörteile oder Verpackung macht es für sich genommen keine vollständige Aussage.
  • Bei Mischmaterialien oder Taschen mit vielen Bestandteilen bezieht sich die Bio- bzw. ökologische Aussage nicht automatisch auf jeden einzelnen Teil.

Für die Kaufentscheidung

Wenn du bei einer Einkaufstasche gezielt nach einer nachhaltiger wirkenden, Bio- oder öko-Option suchst, ist dieses Siegel ein Hinweis auf den biologischen Ursprung des eingesetzten Naturrohstoffs. Für eine vollständige Einschätzung, ob ein Modell auch in weiteren Punkten ökologisch oder fair einzuordnen ist, brauchst du aber zusätzliche, dazu passende Nachweise.